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AGB

colortex GmbH
Allgemeine Geschäftsverbindungen

 

I. Geltungsbereich
Allen unseren Angeboten, Lieferungen und Leistungen liegen ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zugrunde. Entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers/Auftraggebers werden von uns nicht anerkannt, es sei denn einer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese Bedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers/Auftraggebers vorbehaltlos tätig werden. 

II. Angebote/Auftragsbestätigung
Sämtliche Angebote sind freibleibend. Wir halten uns an abgegebene Angebote einen Monat ab Angebotsdatum gebunden. Ein Vertrag kommt nur zustande, wenn ein Auftrag schriftlich bestätigt oder tatsächlich ausgeführt wird. Maßgeblich für den Auftragsumfang ist die Auftragsbestätigung. 

III. Urheberrechte
Mit der Bestellung bzw. Auftragserteilung bestätigt der Besteller/Auftraggeber, dass er sämtliche für die Durchführung des Auftrages erforderlichen Urheber-, Leistungs-schutz- und sonstigen Rechte innehält bzw. abgelöst hat. Er übernimmt hierfür die volle Haftung und stellt die colortex GmbH von allen Ansprüchen Dritter, insbesondere von Ansprüchen wettbewerbs- und urheberrechtlicher Art, frei. An sämtlichen von der colortex GmbH hergestellten Mustern, Zeichnungen, Abbildungen, Prospekten und sonstigen Informationen körperlicher und unkörperlicher Art – auch in elektronischer Form – behalten wir uns sämtliche Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Die Weitergabe an Dritte bedarf unserer ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Zustimmung. 

IV. Preise/Zahlungsbedingungen
Die in den Preislisten angegebenen Preise sind freibleibend und verstehen sich in EURO zuzüglich der jeweils darauf zu entrichtenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, gelten sämtliche Preise ab Aus-lieferungsstelle („ex works“) ohne Verpackung, Verladung, Transport, Versicherung, Zoll, etc. welche gesondert berechnet werden. Sofern nicht schriftlich ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, sind alle Rechnungen binnen 10 Tagen ab Rechnungs-datum zahlbar in Euro oder in einer anderen zuvor ausdrücklich schriftlich verein-barten Währung. Der Abzug von Skonto ist nur zulässig, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart worden ist. Bei Zahlungsverzug des Bestellers/ Auftraggebers sind wir berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen zu berechnen. Sämtliche Zahlungen haben kostenfrei auf eines der auf der Rechnung angegebenen Konten der colortex GmbH zu erfolgen. Wechsel und Schecks werden - wenn überhaupt - nur erfüllungshalber angenommen. Wechsel- und Scheckkosten gehen zu Lasten des Bestellers/Auftraggebers. Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller/Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Die Ausübung eines Zurückbehaltungs- oder Leistungsverweigerungsrechts durch den Besteller/Auftraggeber ist nur berechtigt, wenn die gleichen Voraussetzungen bei Gegenansprüchen erfüllt sind oder bei Mängeln der Lieferware diese Mängel festgestellt, von uns anerkannt oder glaubhaft gemacht sind und der Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. 

V. Lieferung
Angebotene Liefer- und Leistungsfristen setzen die Abklärung aller erforderlichen kaufmännischen und technischen Fragen zwischen den Vertragsparteien und die Einhaltung der dem Besteller/Auftrageber obliegenden Verpflichtungen voraus. Sofern nichts anderes vereinbart ist oder sich aus dem Vertragsverhältnis nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt, ist die von uns angegebene Lieferzeit stets unverbindlich. Bei Handelsware erfolgt eine Lieferung immer nur vorbehaltlich unserer Eigenbelieferung durch den Hersteller oder Händler. Im Falle einer fehlgeschlagenen Eigenbelieferung stehen dem Besteller/Auftrageber keine Schadensersatzansprüche zu. Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund unvorhergesehener und nicht durch die colortex GmbH zu vertretende Umstände wie Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrung, Rohstoffmängel, nicht rechtzeitige Belieferung durch unseren Lieferanten, etc. führen nicht zu unserem Verzug. Eine vereinbarte unverbindliche Lieferfrist verlängert sich um die Dauer der Behinderung. Dauert die Behinderung länger als einen Monat, so sind wir und/oder der Besteller/ Auftraggeber nach Ablauf einer angemessenen Nachfristsetzung berechtigt, teilweise oder vollständig vom Vertrag zurück zutreten. Im Falle eines Verzuges der colortex GmbH ist der Besteller/Auftraggeber nach angemessener Fristsetzung und fruchtlosem Fristablauf berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten; Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung stehen dem Besteller/Auftraggeber in diesem Fall jedoch nur zu, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhte. Kommt der Besteller/Auftraggeber in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungs-pflichten, so sind wir berechtigt, den uns entstehenden Schaden ersetzt zu verlangen. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache geht in diesem Falle ab dem Zeitpunkt auf den Besteller/Auftraggeber über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät. Sofern kein erkennbares Interesse des Bestellers entgegensteht, ist die colortex GmbH zu Teillieferungen berechtigt. 

VI. Gefahrübergang
Die Gefahr geht nach Absendung der bestellten Ware auf den Besteller/ Auftraggeber über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder die colortex GmbH noch andere Leistungen, wie beispielsweise die Auslieferung übernommen hat. Dies gilt auch für den Fall, wenn die Frachtkosten von uns zu tragen sind. Verzögert sich die Absendung der Ware aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr bereits mit der Anzeige der Versand-bereitschaft auf den Besteller über. Gleiches gilt, wenn wir von unserem Zurück-behaltungsrecht Gebrauch machen. 

VII. Gewährleistung
Gelieferte Ware ist unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und etwaige sichtbare Mängel unverzüglich nach der Untersuchung bzw. versteckte Mängel unverzüglich nach deren Entdeckung unter spezifizierter Angabe des Mangels schriftlich gegenüber der colortex GmbH zu rügen (§ 377 HGB). Mängelansprüche bestehen nicht, sofern nur unerhebliche Abweichungen von der Beschaffenheit oder nur eine unerhebliche Beeinträchtigung der Brauchbarkeit vorliegen. Handelsübliche Abwei-chungen sind keine Mängel. Alle sachmängelbehafteten Teile oder Leistungen sind von uns - nach unserer Wahl - unentgeltlich nachzubessern, neu zu liefern oder neu zu erbringen. Dies gilt jedoch nur, wenn der Sachmangel innerhalb der Verjährungsfrist auftritt, und dessen Ursache bereits zum Zeitpunkt des Gefahrüber-gangs vorlag. Zahlungen des Bestellers/Auftraggebers bei Mängelrügen dürfen nur in einem Umfang, der in angemessenem Verhältnis zu den aufgetretenen Mängeln steht, zurückbehalten werden. Rügt der Besteller/Auftraggeber aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, zu Unrecht das Vorliegen eines von uns zu vertretenden Mangels, so sind wir berechtigt, die uns entstandenen angemessenen Aufwendungen für die Mangelbeseitigung oder -feststellung dem Besteller/Auftraggeber zu berechnen. Gewährleistungsansprüche verjähren in 12 Monaten ab Gefahrübergang. Bevor der Besteller/Auftraggeber weitere Ansprüche oder Rechte geltend machen kann, ist der colortex GmbH Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb einer angemes-senen Frist zu gewähren. 

VIII. Weitergehende Haftung
Die Geltendmachung von Mangelschäden aufgrund von Mängeln unserer dem Besteller/Auftraggeber geschuldeten Leistungen ist ausgeschlossen. Die Geltend-machung von Mangelfolgeschäden, insbesondere entgangener Gewinn oder Scha-densersatz für Folgeschäden aufgrund von Produktionsausfällen ist ausgeschlossen, es sei denn wir haben die Mängel vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet. Dies gilt insbesondere, wenn wir eine Nacherfüllung aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht durchführen können. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers/Auftraggebers aufgrund von Mängeln. Der Haftungsausschluss erstreckt sich auch auf die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. 

IX. Veredlungsaufträge
Bei Lohnarbeiten (z. B. Druck auf vom Kunden gestellte Waren) besteht lediglich Haftung für die ausgeführten Arbeiten. Der Besteller/Auftraggeber kann bei Mängeln nur die kostenlose Nacharbeit verlangen. Bei Lieferung von Produkten mit Veredelung sind Mehr- oder Minderlieferungen oder Mängel von bis zu 5% technisch bedingt und zulässig. Der Gesamtpreis ändert sich mengenabhängig. Der Besteller/Auftraggeber haftet dafür, dass der Inhalt angelieferter Druckvorlagen nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt. Desgleichen haftet er dafür, dass solche Druckvorlagen nicht Urheber-, Patent-, Marken- oder anderen Rechten Dritter unterliegen. Wird bei Veredelungsaufträgen die Übersendung eines Korrekturabzugs bzw. Andruckmusters nicht ausdrücklich verlangt, so beschränkt sich die Haftung der colortex GmbH auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verschulden. Handelsübliche oder technisch bedingte Abweichungen von Farben, Beschaffenheit, Maßen, Mustern etc. berechtigen nicht zu einer Beanstandung. Gewährleistungsansprüche aufgrund von Mängeln, die sich aus einer Nichtbeachtung von der Ware beigegebenen oder aus den Etiketten ersichtlichen Gebrauchs- oder Waschanleitung ergeben, sind ausgeschlossen. Da es sich bei Veredelungsaufträgen immer um Sonderanfertigungen handelt, ist eine Rückgabe wegen Nichtgefallen ausgeschlossen. Veredelte Waren und Abbildungen können zum Zecke der Eigenwerbung von uns verwendet werden, es sei denn, dass schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. 

X. Eigentumsvorbehalt
Sämtliche gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung aller aus der Geschäftsverbindung offen stehenden Forderungen das Eigentum der colortex GmbH. Der Besteller/Auftraggeber hat die colortex GmbH über Pfändungen oder sonstige Eingriffe Dritter unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Der Besteller/Auftraggeber haftet für die Kosten dadurch notwendiger Rechtsbehelfe (bspw. aus § 771 ZPO). Der Besteller/Auftraggeber ist berechtigt, die gelieferte Ware im Wege der ordentlichen Geschäftstätigkeit weiter zu veräußern. Er tritt der colortex GmbH jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages (einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung zustehen. 

XI. Datenschutz
Die Bestell- und Adressdaten des Bestellers/Auftraggebers werden bei uns gespeichert. Eine Speicherung und Verwendung der Daten des Bestellers/Auftraggebers erfolgt ausschließlich aus Gründen der Auftragsabwicklung und zu eigenen Werbezwecken, sofern nicht ausdrücklich einer weiteren Verwendung zugestimmt wurde. Der Besteller/Auftraggeber ist berechtigt, die Gestattung zu werblichen oder weitergehenden Verwendungen jederzeit zu widerrufen. Der Widerruf ist zu richten an: colortex GmbH, Blocksbergstraße 157, 66955 Pirmasens. 

XII. Gerichtsstand/Erfüllungsort
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Pirmasens/Deutschland. 

XIII. Anwendbares Recht
Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. 

XIV. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages gleichwohl wirksam. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommt.

Stand: 11/2008

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